Allgemeinverfügung für Frühförderstellen zum Verhalten bei der Corona-Pandemie

Die Arbeitsstelle Frühförderung in Bayern verweist auf die Allgemeinverfügung der Bayerischen Staatsregierung in der Veröffentlichung des BayMBl. 2020 Nr. 153 vom 25.03.2020, wonach Frühförderstellen wegen der Corona-Pandemie derzeit keine Dienstleistungen mit Personenkontakt erbringen dürfen.

„Leistungen, die in einer auf die Situation angepassten Form (z. B. telefonisch, per E-Mail oder durch Nutzung digitaler Medien) möglich sind, können weiter erbracht werden.“

Den genauen Wortlaut der Veröffentlichung entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung der Bayerischen Staatsregierung.