Im 390. Newsletter des Sozialministeriums steht unter anderem:
Das bayerische Kabinett hat am 26. Januar 2021 beschlossen, dass die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung (pädagogisches wie nichtpädagogisches Personal) jeweils zwei partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-2-Masken oder gleichwertige Masken) pro Person erhalten. Diese Schutzmasken werden kostenfrei an die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung abgegeben. Die Verteilung der Schutzmasken erfolgt über die Kreisverwaltungsbehörden an die Einrichtungen. Die Kreisverwaltungsbehörden erhalten die Maskenpakete wiederum im Laufe dieser Woche vom Technischen Hilfswerk geliefert. Die Kreisverwaltungsbehörden werden die Einrichtungen zu gegebener Zeit darüber informieren, wie die Einrichtungen an die Masken gelangen.
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390. Newsletter