Lockerung der Corona-Regeln – in Bezug auf die Kindertagesstätten

Am 05.05.2020 hat die Bayerische Staatsregierung die schrittweisen Lockerungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angekündigt. Unter anderem sind hiervon auch die Kindertagesstätten betroffen. An dieser Stelle daher ein Auszug aus dem Maßnahmenkatalog, der in der SÜDDEUTSCHEN vom 05.05.2020 nachzulesen ist (Hervorhebung von B.Mirbach).

„(…) Die Kindertagesstätten werden schrittweise wieder geöffnet. Bislang gibt es nur eine Notfallbetreuung vor allem für Alleinerziehende und Eltern, die in Bereichen der sogenannten kritischen Infrastruktur arbeiten. Sie wird von kommender Woche (11. Mai) an ausgebaut – etwa für Kinder mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf. Dann werden auch die Tagespflege von bis zu fünf Kindern und Waldkindergärten wieder erlaubt. Die Notfallbetreuung soll es auch in den Pfingst- und Sommerferien geben.

Frühestens vom 25. Mai an werden Vorschulkinder wieder in den Kindergarten gehen können. Erlaubt wird von kommender Woche an auch, dass sich bis zu drei Familien zusammentun, um im Wechsel die Kinder zu betreuen. (…)“